Das E-Rezept kommt in die Apotheken
Am 1. Januar 2022 wird das E-Rezept für Ärzte, Apotheker sowie für Versicherte verpflichtend eingeführt. Ab diesem Stichtag sollen alle Verordnungen über einen Code in der Apotheke landen. Die Patienten dürfen frei wählen, ob sie ihre E-Rezepte etwa über das Smartphone oder ausgedruckt in Papierform einlösen. Schon jetzt müssen alle öffentlichen Apotheken in Deutschland an die für das E-Rezept notwendige Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein.
Die TI ist gewissermaßen eine „Datenautobahn“, welche die stationären und ambulanten Gesundheitseinrichtungen miteinander verbindet. Gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Einführung der E-Rezepte in Deutschland ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das der Bundestag am 3. Juli 2020 beschlossen hat. Im PDSG wird geregelt, wie das digitalisierte Gesundheitssystem zu funktionieren hat und wie mit den sensiblen Daten innerhalb der TI umgegangen wird. Im Zentrum des Gesetzes stehen auch Bestimmungen über die elektronische Patientenakte (ePA). Krankenkassen müssen ihren Versicherten die ePA ab 2021 anbieten und mit Daten wie Befunden, Arztberichten oder dem Impfpass füllen.
Aktuell sind noch viele offene Fragen zu den technischen Umsetzungen des E-Rezeptes zu klären. Apotheker üben Kritik: Mit dem E-Rezept bestehe die Gefahr, dass mit digitalen Verordnungsdaten Handel getrieben werden könnte. Im PDSG ist zwar ein Makelverbot vorgesehen, doch eine technische Absicherung fehlt bislang. Außerdem werden Bedenken geäußert, dass Vorgaben zum Datenschutz nicht immer eingehalten und überwacht werden können.