Damit Apotheken Arzneimittel und andere Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, sind sie auf sogenannte Apothekenrechenzentren angewiesen. Diese Dienstleister sammeln die Rezepte, überprüfen sie und übertragen die Daten gebündelt an die jeweilige Kasse. Auch die Auszahlung läuft dann wiederum über Rechenzentren an Apotheken.
Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Apotheken, ein Rechenzentrum zu beauftragen, doch aufgrund des inzwischen äußerst komplex gewordenen Abrechnungswesens besteht für die rund 18.000 Apotheken in Deutschland praktisch keine andere Möglichkeit. Die Rechenzentren bieten aber eine Reihe wichtiger Services, sodass es sich für Apotheken durchaus lohnt, diese Bürokratie den jeweiligen Anbietern zu übertragen.
Über all die Jahrzehnte hat dieses System einwandfrei funktioniert und das Vertrauen der Apotheken genossen. Nur wenige Inhaber:innen setzten sich kritisch mit den Verträgen auseinander oder witterten Gefahren. Im September 2020 wurde eindrucksvoll deutlich: Wenn Apothekenrechenzentren wirtschaftlich ins Wanken geraten und sogar zahlungsunfähig werden, ist das eine Bedrohung für die einzelne Apotheke bis hin zur flächendeckenden Versorgung. So befindet sich das Düsseldorfer Rechenzentrum AvP in der Insolvenz. Vieles deutet darauf hin, dass über Jahre hinweg Gelder veruntreut und zur Seite geschafft wurden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Mehr als 2600 Apotheken sowie weitere Leistungserbringer wie Krankenhausapotheken warten auf Zahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 600 Millionen Euro. Bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger nun warten müssen, welchen Anteil sie aus der Insolvenzmasse (die sogenannte Quote) erhalten werden. Für nicht wenige Apothekeninhaber:innen bedeutet die AvP-Insolvenz eine existenzielle Notlage. Die Politik ist alarmiert und will mit gesetzlichen Regelungen versuchen, solche Katastrophen in Zukunft zu verhindern.