Lange wurde um sie gerätselt, endlich wurden sie bekannt gegeben – die pharmazeutischen Dienstleistungen. Dass diese honorierten Tätigkeiten in der Apotheke angeboten werden können, wurde bereits vor zwei Jahren gesetzlich verankert. Jetzt steht fest, wie sie aussehen und welche Voraussetzungen nötig sind. Ein Überblick.
Erweiterte Medikationsberatung bei Polypharmazie
Wie oft, für wen? einmal jährlich für Patienten in der ambulanten Versorgung mit mindestens fünf Arzneimitteln in der Dauertherapie, auch häufiger, wenn die Medikation wesentlich geändert wurde (definiert als mindestens drei neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel bzw. Inhalativa innerhalb von vier Wochen als Dauermedikation).
Durch wen? Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Fortbildung
Was? Alle Arzneimittel (Rx und Selbstmedikation) sowie Dosierhinweise etc. werden erfasst und die Medikation wird auf arzneimittelbezogene Probleme überprüft. Evtl. werden Lösungen mit dem behandelnden Arzt besprochen. Zum Schluss folgt ein Gespräch mit dem Patienten, der einen (elektronischen) Medikationsplan erhält.
Wie viel wird bezahlt? 90 Euro netto pro Jahr
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Wie oft, für wen? Patienten mit oralen Antitumortherapeutika innerhalb der ersten sechs Monate nach Therapiebeginn sowie bei neuer Folgetherapie
Durch wen? Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Fortbildung
Was? erweiterte Medikationsberatung und bei Bedarf, z.B. bei Anwendungsproblemen, eine Folgeberatung
Wie viel wird bezahlt? 90 Euro netto, Folgeberatung 17,55 Euro netto
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Wie oft, für wen? einmal alle zwölf Monate für Patienten mit diagnostiziertem Bluthochdruck und einem verordneten Antihypertensivum, frühestens zwei Wochen nach Therapiebeginn. Bei Änderung der Blutdruckmedikation auch öfter.
Durch wen? pharmazeutisches Personal
Was? Der Blutdruck wird dreimal hintereinander gemessen. Aus der zweiten und dritten Messung wird der Mittelwert errechnet. Davon abhängig empfiehlt die Apotheke entsprechende Maßnahmen.
Wie viel wird bezahlt? 11,20 Euro netto
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Wie oft, für wen? Patienten mit immunsuppressiver Therapie im ersten Halbjahr nach Organtransplantation und bei Neuverordnung eines Immunsupressivums
Durch wen? Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Fortbildung
Was? erweiterte Medikationsberatung und bei Bedarf, z.B. bei Anwendungsproblemen, eine Folgeberatung Wie viel wird bezahlt? 90 Euro netto
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
Für wen? alle zwölf Monate für Versicherte ab sechs Jahren mit einer Neuverordnung eines Inhalationsgerätes bzw. bei Gerätewechsel oder wenn innerhalb der letzten zwölf Monate keine Einweisung und Übung in einer Arztpraxis oder Apotheke stattgefunden hat. Ausgenommen sind Patienten im Disease Management Programm (DMP) Asthma und COPD
Durch wen? pharmazeutisches Personal der Apotheke mit abgeschlossener Ausbildung (also keine PhiP)
Was? Der Versicherte bekommt eine Einführung in die Anwendung und führt die Inhalation mit einem „Dummy“ seines Inhalatortyps durch. Dabei wird die korrekte Anwendung überprüft und etwaige Fehler besprochen.
Wie viel wird bezahlt? 20 Euro netto
Die pharmazeutischen Dienstleistungen kamen mit Verspätung. Schon im Jahr 2020 wurde im Bundestag das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz beschlossen. Geregelt wurde darin unter anderem, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) gemeinsam neue pharmazeutische Dienstleistungen erarbeiten sollten. Das Ziel dahinter: die Versorgung der Patient:innen zu verbessern. Allerdings kam es lange zu keiner Einigung, sodass schließlich die Schiedsstelle entscheiden musste. Die Vergütung der Apotheken erfolgt durch den Nacht-und-Notdienst-Fonds des DAV e. V. (NNF).